Paketboten werden vor Sozialbetrug geschützt

Die SPD-Bundestagsfraktion hat das Paketbotenschutzgesetz durchgesetzt. Am 24.10.2019 wurde das Gesetz verabschiedet. Nun haften Paketdienste, die ihre Dienstleistungen an Subunternehmen vergeben, vollumfänglich für die Sozialabgaben an die Beschäftigten. Zahlt also ein Subunternehmer die Beiträge zur Renten- , Kranken- und Arbeitslosenversicherung nicht, muss der Hauptunternehmer dafür aufkommen. Mit dem Gesetz wird die Solidargemeinschaft der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler geschützt und für eine soziale Absicherung der Beschäftigten und einen fairen Wettbewerb gesorgt.